Bei Nachweis, erhalten Schulen, Gemeinden und soziale Einrichtungen, wenn nicht anders, und schriftlich Vereinbart einen Rabatt von 10% des Gesamtmietpreises.
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Stand: 01/2025
Voraussetzungen
Der/die Mieter/in muss 18 Jahre alt sein, im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Pass (bei Pass, mit Meldebescheinigung (Wohnsitznachweis)) sein und diesen dem Vermieter bei Mietantritt im Original vorzulegen hat.
Alternative kann 120% des aktuellen Neukaufpreises als Kaution hinterlegt werden.
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht /Stornierung
4. Überlassung der Mietsache
5. Miete und Zahlungsbedingungen
6. Kaution
7. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
8. Obliegenheiten des Mieters
9. Änderungen an der Mietsache
10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
11. Haftung
12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
13. Rückgabe der Mietsache
14. Anwendbares Recht
15. Gerichtsstand
16. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Mike Rischer, handelnd
unter "Rentboks" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder
Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des
Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen
Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen
Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf
Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.
2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-
Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den
virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken
des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in
Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch
per E-Mail, per Fax oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.
2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in
Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim
Mieter maßgeblich ist, oder
- indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei insoweit der Zugang der Mietsache beimKunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande,
in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des
Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der
Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch
den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des
Angebots folgt.
2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der
Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach
Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine
darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.
2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann
der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm
dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung
von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die
Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des
elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen
korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und
automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur
Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom
Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem
Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der
Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht / Stornierung
3.1 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen
Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies betrifft in der Regel die
Vermietung von Veranstaltungstechnik für einen konkret gebuchten Veranstaltungstag oder
-zeitraum. In diesen Fällen gelten ausschließlich die nachfolgend geregelten Stornobedingungen
gemäß Ziff. 3.3.
Im Übrigen ergeben sich die Einzelheiten zum Widerrufsrecht aus der Widerrufsbelehrung des
Vermieters.
3.2 Stornierung
Der Mieter hat das Recht, jederzeit vor dem Mietbeginn von dem Vertrag zurücktreten.
Bei Stornierung vom Vertrag durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen
Gesamtpreises laut Reservierungsdaten zu zahlen:
Stornierung 14 Tage vor dem 1. Miettag = Bearbeitungsgebühr bis zu 5€
Stornierung bis 7 Tage vor dem 1. Miettag = 10 %
Stornierung bei weniger als 7 Tagen vor dem 1. Miettag = 30 %
Stornierung bei weniger als 3 Tagen vor dem 1. Miettag = 50 %
Stornierung bei weniger als 2 Tagen vor dem 1. Miettag = 80 %
Stornierung bei weniger als 1 Tagen vor dem 1. Miettag = 90 %.Stornierung am Tag des Mietbeginns: 100%
4) Überlassung der Mietsache
4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich durch Abholung am Lager des Vermieters
(aktuelle Anschrift gemäß Website bzw. Buchungsbestätigung), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Abweichend hiervon kann die Überlassung nach gesonderter Vereinbarung auch durch Lieferung
oder über die Servicebox („Blackbox“) erfolgen.
4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine
Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand.
Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur
Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der
Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die
Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, so informiert der Vermieter den
Mieter zunächst per E-Mail darüber, dass die Mietsache zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt
dieser E-Mail kann der Mieter die Mietsache nach Absprache mit dem Vermieter an der
vereinbarten Abholadresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
4.4 Der Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch den Mieter vor, die Identität und
das Alter des Mieters anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen. Sofern
der Mieter noch nicht volljährig ist, kann der Vermieter die Überlassung der Mietsache von einer
schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Mieters abhängig machen.
4.5 Sofern der Mieter die Mietsache nicht persönlich, sondern durch einen von ihm beauftragten
Dritten abholen lässt, hat der Mieter dem Vermieter zuvor die Identität des Dritten mitzuteilen. Der
Vermieter behält sich bei Abholung der Mietsache durch einen Dritten vor, die Identität des Dritten
anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises zu überprüfen.
4.6 Abholung und Rückgabe über Servicebox („Blackbox“)
Sofern Abholung und/oder Rückgabe der Mietsache über eine vom Vermieter betriebene
Servicebox („Blackbox“) erfolgt, gilt Folgendes: Die Mietsache wird vom Vermieter in einem
verschlossenen Fach zur Abholung bereitgestellt; der Mieter erhält hierfür einen individuellen QR-
Code sowie ggf. einen Zugangscode oder ein elektronisches Zugangsmedium. Mit Öffnung des
Fachs und Entnahme der Mietsache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
Verschlechterung der Mietsache auf den Mieter über.
Bei Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache vollständig und in ordnungsgemäßem
Zustand in dem hierfür vorgesehenen Fach zu deponieren, das Fach ordnungsgemäß zu
verschließen und die von dem Vermieter vorgegebenen Rückgabeschritte (z. B. Scan des QR-
Codes, Codeeingabe, Bestätigung im System) vollständig auszuführen. Die Rückgabe gilt als
erfolgt, sobald die Mietsache vollständig im Fach deponiert ist, das Fach verschlossen wurde und
die Rückgabe vom System des Vermieters protokolliert ist. Der Vermieter ist berechtigt, den
Zustand der Mietsache bei Entnahme aus der Servicebox fotografisch oder elektronisch zu
dokumentieren; diese Dokumentation dient im Streitfall als Nachweis für den bei Rückgabe
vorliegenden Zustand, sofern der Mieter nicht einen abweichenden Zustand nachweist. Gibt der
Mieter den QR-Code, den Zugangscode oder das Zugangsmedium an Dritte weiter, haftet er für
deren Handlungen wie für eigenes Verhalten. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Rückgabe
gemäß Ziff. 13 dieser AGB.
5) Miete und Zahlungsbedingungen
5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise, die die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden
auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für derenInstandhaltung und Instandsetzung.
5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache
sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache,
bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
5.4 Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen
Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls
zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
6) Kaution
6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche kann der Vermieter vom Mieter eine Sicherheit in Form einer
Geldsumme (Kaution) verlangen, deren Höhe im Angebot bzw. im Buchungsprozess angegeben
wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus zu entrichten.
Die Zahlung der Kaution kann per PayPal oder bei Abholung vor Ort in bar erfolgen. Eine Zahlung
per Karte (EC-/Kreditkarte) ist ebenfalls möglich; hierbei kann ein zusätzliches Kartenentgelt von 1
€ je angefangene 100 € Kautionsbetrag an.
6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem
Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution
innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann
der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der
Kaution verwendet hat.
6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück
oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden
Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat.
Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution
nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
7) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der
Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem
Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.
8) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die
Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren
befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften,
dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
Der Vermieter behält sich vor, bei einer über das übliche Maß hinaus verschmutzten Mietsache eine
angemessene Reinigungspauschale zu verlangen. Die Höhe der Reinigungspauschale richtet sich
nach dem erforderlichen Reinigungsaufwand und der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters.
9) Änderungen an der Mietsache
9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der
Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für
den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht
beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im
Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen,
so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden
Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die
Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt derMieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
10) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen
werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder
Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu
gewähren.
10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen.
10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der
Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung
des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum
Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht
unbillig verweigern.
10.4 Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des
vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur
Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der
Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter
verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der
Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter
gegeben ist.
10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung
des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der
Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf
Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben
unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der
Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese
fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
11) Haftung
11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen
Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und
gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung
der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
11.2.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters
für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der
vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website des Vermieters mitgeteilt.
12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter.
12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB
wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
13) Rückgabe der Mietsache
13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in
ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Die Rückgabe hat, soweit nicht anders vereinbart,
während der Öffnungszeiten bzw. innerhalb des vereinbarten Zeitfensters zu erfolgen.
13.2 Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder
Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die
Kosten für den Rücktransport der Mietsache, sofern nichts anderes vereinbart ist.
13.4 Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter für
13.5 Erscheint der/die Mieter/in nach 72 Stunden nicht zur vereinbarten Rückgabe der
Mietsache, betrachtet Der Vermieter das fehlende Equipment als unterschlagen bzw.
betrügerisch erlangt und es wird Anzeige wegen Betrug gem. § 263 StGB, Diebstahl gem. §
242 StGB, Unterschlagung gem. §246 StGB bei der Polizei erstattet. Zusätzlich geben wir die
Forderung über den gesamten Equipmentwert zuzüglich weitere Miettage und
Verspätungsgebühr an unseren weltweit agierenden Inkassopartner. Die Forderung wird bis
zur Gerichtsvollziehung und Titelerwirkung durchgesetzt.
14) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat, entzogen wird.
15) Gerichtsstand
Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des
Vermieters. Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik
Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der
beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können. Der Vermieter ist
in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters
anzurufen.
16) Alternative Streitbeilegung
16.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-
Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus
Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
16.2 Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest.


