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Allgemeine Geschäftsbedingungen
mit Kundeninformationen

Rentboks - Inhaber Mike Rischer – Standort Berlin

Abholstandort: Lise-Meitner-Straße 39 A (41) (Ecke Max-Dohrnstraße), 10589 Berlin

Stand: 08/2026

 

Voraussetzungen für die Anmietung bei Rentboks

Der Mieter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Bei Mietbeginn ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Fotos, Kopien, Scans, Screenshots oder sonstige digitale Abbildungen werden nicht akzeptiert.

Der Mieter muss eine registrierte Wohnanschrift in Deutschland nachweisen. Akzeptiert werden insbesondere ein gültiger Personalausweis mit aufgedruckter aktueller Anschrift in Deutschland oder ein gültiger Reisepass beziehungsweise ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zusammen mit einer aktuellen amtlichen Meldebescheinigung.

Kann keine registrierte Wohnanschrift in Deutschland nachgewiesen werden, kann der Vermieter nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung eine erhöhte Kaution von bis zu 120 Prozent des aktuellen Neukaufpreises beziehungsweise Wiederbeschaffungswertes verlangen. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original bleibt zwingend erforderlich. Ein Anspruch auf Überlassung gegen erhöhte Kaution besteht nicht.

Online-Buchungen sehen grundsätzlich die persönliche Abholung am Rentboks-Standort in Berlin vor. Lieferung, Versand oder Übergabe über eine Servicebox müssen ausdrücklich vereinbart und vom Vermieter bestätigt werden.

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich

  2. Vertragsschluss

  3. Widerrufsrecht / Stornierung

  4. Überlassung der Mietsache

  5. Miete und Zahlungsbedingungen

  6. Kaution

  7. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

  8. Obliegenheiten des Mieters

  9. Änderungen an der Mietsache

  10. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

  11. Haftung

  12. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

  13. Rückgabe der Mietsache

  14. Anwendbares Recht

  15. Gerichtsstand

  16. Alternative Streitbeilegung

 

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Mike Rischer, handelnd unter „Rentboks“ (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung eigener Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab.

Eine über die Website vorgenommene Buchung ist grundsätzlich eine Buchung zur persönlichen Abholung am Rentboks-Standort in Berlin. Eine Lieferung, ein Versand oder eine Übergabe über eine Servicebox ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als zusätzliche Leistung vereinbart und vom Vermieter bestätigt wurde.

Ferner kann der Mieter das Angebot auch per E-Mail, per Fax oder telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.

2.3 Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von fünf Tagen annehmen:

– indem er dem Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform, insbesondere per Fax oder E-Mail, übermittelt, wobei der Zugang der Auftragsbestätigung beim Mieter maßgeblich ist,

– indem er dem Mieter die Mietsache überlässt, wobei der Zugang der Mietsache beim Mieter maßgeblich ist, oder

– indem er den Mieter nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief, übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein. Seine Eingaben kann der Mieter im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, sodass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können.

Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von Spam-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

  1. Widerrufsrecht / Stornierung

3.1 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Ein Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Dies betrifft in der Regel die Vermietung von Veranstaltungstechnik für einen konkret gebuchten Veranstaltungstag oder -zeitraum. In diesen Fällen gelten ausschließlich die nachfolgend geregelten Stornobedingungen gemäß Ziffer 3.2.

Im Übrigen ergeben sich die Einzelheiten zum Widerrufsrecht aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

3.2 Stornierung

Der Mieter ist berechtigt, jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Stornierung durch den Mieter ist folgender Anteil des voraussichtlichen Gesamtpreises gemäß den Reservierungsdaten zu zahlen:

Stornierung mindestens 14 Tage vor dem ersten Miettag:
Bearbeitungsgebühr bis zu 5 Euro

Stornierung bis 7 Tage vor dem ersten Miettag:
10 Prozent

Stornierung weniger als 7 Tage vor dem ersten Miettag:
30 Prozent

Stornierung weniger als 3 Tage vor dem ersten Miettag:
50 Prozent

Stornierung weniger als 2 Tage vor dem ersten Miettag:
80 Prozent

Stornierung weniger als 1 Tag vor dem ersten Miettag:
90 Prozent

Stornierung am Tag des Mietbeginns:
100 Prozent

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  1. Überlassung der Mietsache

4.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich durch persönliche Abholung am Standort des Vermieters:

Rentboks
Lise-Meitner-Straße 39 A, 10589 Berlin

(Kreuzung Ecke Max-Dohrnstraße, Neben Workbox)

Maßgeblich sind der im Buchungsprozess ausgewiesene Abholstandort und die Angaben in der Buchungsbestätigung.

Bei einer Online-Buchung ist die Abholung am genannten Standort Bestandteil des Mietvertrages. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Abschluss der Buchung über den Abholstandort zu informieren.

Abweichend hiervon kann die Überlassung nach gesonderter Vereinbarung durch Lieferung, Versand oder über eine Servicebox („Blackbox“) erfolgen.

Eine bloße Anfrage, ein Kommentar im Buchungsprozess, eine abweichende Wunschangabe oder die Angabe einer Lieferanschrift begründet keinen Anspruch auf Lieferung oder Übergabe an einem anderen Ort.

4.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand.

Dies gilt nicht, wenn der Mieter ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, der Vermieter hatte ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt.

4.3 Haben die Parteien die Abholung der Mietsache vereinbart, informiert der Vermieter den Mieter per E-Mail oder im Rahmen der Buchungsbestätigung über den Abholort und das vereinbarte Zeitfenster.

Der Mieter kann die Mietsache innerhalb dieses Zeitfensters am vereinbarten Abholort abholen. Eine frühere oder spätere Abholung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

Außerhalb regulärer Öffnungs- oder Abholzeiten kann der Vermieter die Übergabe ablehnen oder von der Vereinbarung einer gesonderten Serviceleistung abhängig machen.

Bei Abholung werden keine Versandkosten berechnet.

4.4 Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung der Mietsache die Identität, Volljährigkeit und Wohnanschrift des Mieters zu überprüfen.

Der Mieter hat hierzu einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis im Original vorzulegen. Fotos, Kopien, Scans, Screenshots oder sonstige digitale Abbildungen werden nicht akzeptiert.

Aus dem vorgelegten Dokument oder aus einem zusätzlich vorgelegten amtlichen Wohnsitznachweis muss sich eine registrierte Wohnanschrift des Mieters in Deutschland ergeben.

Bei Vorlage eines Reisepasses oder eines anderen Ausweisdokuments ohne vollständige aktuelle Anschrift in Deutschland ist zusätzlich eine aktuelle amtliche Meldebescheinigung vorzulegen.

Kann der Mieter die erforderlichen Originaldokumente oder den Adressnachweis nicht vorlegen, ist der Vermieter berechtigt, die Überlassung der Mietsache zu verweigern.

Die Verweigerung gilt in diesem Fall nicht als vom Vermieter zu vertretende Nichtbereitstellung. Die vereinbarten Stornierungsbedingungen bleiben unberührt.

Eine Überlassung gegen eine erhöhte Kaution von bis zu 120 Prozent des aktuellen Neukaufpreises beziehungsweise Wiederbeschaffungswertes bleibt nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.

4.5 Die Mietsache darf grundsätzlich nur von der im Mietvertrag eingetragenen Person abgeholt werden.

Eine Abholung durch eine andere Person ist nur nach einem vorab vom Vermieter ausdrücklich bestätigten Mietertausch zulässig.

Hierzu müssen dem Vermieter rechtzeitig vor der Abholung mindestens der vollständige Vor- und Nachname, die vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des neuen Mieters mitgeteilt werden.

Der Mietertausch wird erst wirksam, wenn er vom Vermieter bestätigt wurde. Der neue Mieter muss sämtliche Voraussetzungen dieser AGB erfüllen und bei der Abholung die erforderlichen Originaldokumente vorlegen.

Eine unangekündigte Abholung durch eine andere Person kann vom Vermieter abgelehnt werden.

4.6 Abholung und Rückgabe über Servicebox („Blackbox“)

Sofern die Abholung und/oder Rückgabe der Mietsache über eine vom Vermieter betriebene Servicebox erfolgt, gilt Folgendes:

Die Mietsache wird vom Vermieter in einem verschlossenen Fach zur Abholung bereitgestellt. Der Mieter erhält hierfür einen individuellen QR-Code sowie gegebenenfalls einen Zugangscode oder ein elektronisches Zugangsmedium.

Mit Öffnung des Fachs und Entnahme der Mietsache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Mietsache auf den Mieter über.

Bei Rückgabe ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand in dem hierfür vorgesehenen Fach zu deponieren, das Fach ordnungsgemäß zu verschließen und die vom Vermieter vorgegebenen Rückgabeschritte, zum Beispiel Scan des QR-Codes, Codeeingabe oder Bestätigung im System, vollständig auszuführen.

Die Rückgabe gilt als erfolgt, sobald die Mietsache vollständig im Fach deponiert, das Fach verschlossen und die Rückgabe vom System des Vermieters protokolliert wurde.

Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand der Mietsache bei Entnahme aus der Servicebox fotografisch oder elektronisch zu dokumentieren.

Diese Dokumentation dient im Streitfall als Nachweis für den bei Rückgabe vorliegenden Zustand, sofern der Mieter nicht einen abweichenden Zustand nachweist.

Gibt der Mieter den QR-Code, Zugangscode oder das Zugangsmedium an Dritte weiter, haftet er für deren Handlungen wie für eigenes Verhalten.

Im Übrigen gelten die Regelungen zur Rückgabe gemäß Ziffer 13 dieser AGB.

  1. Miete und Zahlungsbedingungen

5.1 Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website, im Buchungsprozess oder im individuellen Angebot gesondert angegeben.

5.2 Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren gewöhnliche Instandhaltung und Instandsetzung.

5.3 Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung oder Instandsetzung beziehungsweise zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind.

5.4 Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen den Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters, im Buchungsprozess oder im Angebot angegeben werden.

Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.

  1. Kaution

6.1 Zur Sicherung seiner Ansprüche kann der Vermieter vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) verlangen, deren Höhe im Angebot, im Buchungsprozess oder in der Buchungsbestätigung angegeben wird.

Die Kaution ist spätestens vor Überlassung der Mietsache vollständig zu entrichten.

Für die Zahlung der Kaution stehen grundsätzlich folgende Zahlungsarten zur Verfügung:

– Barzahlung bei der Abholung

– Zahlung per PayPal

Die PayPal-Zahlung muss so erfolgen, dass der vollständige Kautionsbetrag vor Überlassung der Mietsache beim Vermieter eingegangen oder für ihn nachweisbar verfügbar ist.

Eine Kartenzahlung der Kaution wird nicht als reguläre Zahlungsart angeboten und bedarf einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Vermieter.

Kann der Mieter keine registrierte Wohnanschrift in Deutschland nachweisen, kann der Vermieter nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung eine erhöhte Kaution von bis zu 120 Prozent des aktuellen Neukaufpreises beziehungsweise Wiederbeschaffungswertes der Mietsache verlangen.

Die erhöhte Kaution ersetzt ausschließlich den Nachweis einer deutschen Wohnanschrift. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis im Original bleibt zwingend erforderlich.

Die Annahme einer erhöhten Kaution liegt im Ermessen des Vermieters und begründet keinen Anspruch auf Überlassung der Mietsache.

6.2 Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit sämtlichem Zubehör zurück, zahlt der Vermieter die gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück.

Für die Rückzahlung kann der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.

Soweit für eine Rückzahlung weitere Angaben, insbesondere Kontodaten, erforderlich sind, beginnt die Frist erst mit Eingang der vollständigen Angaben.

6.3 Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, kann der Vermieter den zur Deckung seines Schadens erforderlichen Betrag von der Kaution einbehalten, sofern der Mieter dies zu vertreten hat.

Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution zur Deckung des Schadens nicht ausreicht.

  1. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

7.1 Die Mietsache darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.

7.2 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter.

Der Mieter ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese weiterzuvermieten oder zu verleihen.

  1. Obliegenheiten des Mieters

8.1 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Feuchtigkeit, übermäßiger Verschmutzung und unbefugtem Zugriff zu schützen.

Er hat die Wartungs-, Pflege-, Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren zu befolgen.

8.2 Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Inventarnummern, Seriennummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert, überklebt oder unkenntlich gemacht werden.

8.3 Der Mieter hat Störungen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl der Mietsache unverzüglich nach Kenntniserlangung dem Vermieter mitzuteilen.

Bei Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter das polizeiliche Aktenzeichen mitzuteilen.

8.4 Der Vermieter ist berechtigt, bei einer über das übliche Maß hinaus verschmutzten Mietsache die tatsächlich erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten zu verlangen.

Soweit nach der jeweils gültigen Preisliste eine Reinigungspauschale vorgesehen ist, bleibt dem Mieter der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Reinigungsaufwand entstanden ist.

  1. Änderungen an der Mietsache

9.1 Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese ihrer Erhaltung dienen.

Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird.

Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen.

Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen notwendige Aufwendungen, sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

9.2 Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen.

Bei Rückgabe der Mietsache hat der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

  1. Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln

10.1 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die hierzu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.

Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt.

Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zur Mietsache zu gewähren.

10.2 Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

10.3 Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung beziehungsweise Reparatur der Mietsache.

Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen.

Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen.

Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

10.4 Eine Kündigung des Mieters gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist insbesondere auszugehen, wenn diese unmöglich ist, vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, begründete Zweifel an den Erfolgsaussichten bestehen oder die Mängelbeseitigung dem Mieter aus anderen Gründen nicht zumutbar ist.

10.5 Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf die Analyse und Beseitigung des Mangels haben.

Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen des Selbstbeseitigungsrechts gemäß § 536a Abs. 2 BGB, berechtigt ist und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

  1. Haftung

11.1 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

11.2 Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

11.2.1 Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt:

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,

– aufgrund zwingender Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2.2 Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird.

Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die dem Vermieter nach dem Inhalt des Vertrags zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt sind, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

11.2.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

11.2.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

  1. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses

12.1 Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer.

Die Mietdauer wird dem Mieter auf der Website, im Buchungsprozess, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

12.2 Die Miete beginnt mit Überlassung der Mietsache an den Mieter, frühestens jedoch zu dem vereinbarten Mietbeginn.

12.3 Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

12.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform, zum Beispiel per E-Mail.

  1. Rückgabe der Mietsache

13.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Die Rückgabe hat, soweit nichts anderes vereinbart wurde, während der Öffnungszeiten beziehungsweise innerhalb des vereinbarten Zeitfensters am vereinbarten Rückgabeort zu erfolgen.

13.2 Der Mieter hat die Kosten der Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.

13.3 Ist der Mieter nach dem Vertrag zur Rücksendung der Mietsache verpflichtet, trägt er die Kosten für den Rücktransport, sofern nichts anderes vereinbart ist.

13.4 Verspätete Rückgabe

Gibt der Mieter die Mietsache nicht zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurück, ist er für die Dauer der Vorenthaltung zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet.

Die Nutzungsentschädigung entspricht der für den zusätzlichen Nutzungszeitraum vereinbarten Miete beziehungsweise dem regulären Mietpreis für eine vergleichbare zusätzliche Mietdauer.

Der Mieter hat darüber hinaus den nachweislich entstandenen weiteren Schaden zu ersetzen, sofern er die verspätete Rückgabe zu vertreten hat.

Hierzu können insbesondere Kosten einer erforderlichen Ersatzbeschaffung, Ausfälle oder Stornierungen nachfolgender Vermietungen, zusätzliche Transport- und Personalkosten sowie erforderlicher zusätzlicher Bearbeitungsaufwand gehören.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Annahme einer verspäteten Rückgabe stellt keine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages dar.

13.5 Nicht erfolgte Rückgabe

Erscheint der Mieter auch 72 Stunden nach dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht zur Rückgabe der Mietsache und wurde keine abweichende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen, betrachtet der Vermieter das Equipment als nicht zurückgegeben und leitet unverzüglich die erforderlichen rechtlichen Maßnahmen ein.

Hierzu gehören insbesondere:

– die Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdachts einer in Betracht kommenden Straftat, insbesondere wegen Betruges gemäß § 263 StGB, Diebstahls gemäß § 242 StGB oder Unterschlagung gemäß § 246 StGB,

– die Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts,

– die gerichtliche Geltendmachung der Herausgabe- und Zahlungsansprüche sowie

– die Durchsetzung der Forderung bis zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels und erforderlichenfalls die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Geltend gemacht werden können insbesondere der vollständige Neukaufpreis beziehungsweise Wiederbeschaffungswert des nicht zurückgegebenen Equipments, die Nutzungsentschädigung für zusätzliche Miettage, nachweislich ausgefallene Folgevermietungen, erforderliche Rückholkosten sowie notwendige Rechtsverfolgungs- und Inkassokosten.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

Eine nachträgliche Rückgabe der Mietsache lässt bereits entstandene Ansprüche des Vermieters unberührt.

  1. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  1. Gerichtsstand

Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters.

Hat der Mieter seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Mieters zugerechnet werden können.

Der Vermieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Mieters anzurufen.

  1. Alternative Streitbeilegung

Der Vermieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

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